Hilfe in Zeiten von Corona

Sehr geehrte Mandanten und Geschäftspartner,

die aktuelle Corona–Krise stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Unser Alltag wird aus gegebenem Anlass drastisch eingeschränkt – sowohl privat als auch beruflich. Wir als Steuerkanzlei haben uns rechtzeitig vorbereitet, um Ihnen in dieser Ausnahmesituation auch weiterhin helfend zur Seite zu stehen. Wir sind weiterhin für Sie erreichbar, sowohl per Telefon als auch über E-Mail. Für Besprechungstermine können wir auch gern Videokonferenzen anbieten.

Wir haben nachfolgend einige Informationen für Sie zusammen gestellt, die laufend aktualisiert werden.

1. Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld wird flexibler. Unternehmen können es künftig unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. So kann Kurzarbeitergeld unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn 10% der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind. Gern stehen Ihnen aber auch unsere Mitarbeiter mit Rat und Tat zur Seite. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der Vielzahl der Anfragen momentan kein direktes Durchstellen zu den betreffenden Mitarbeitern der Lohnabteilung möglich ist. Wir möchten uns die Zeit für jeden Einzelnen nehmen und rufen Sie daher sehr gern zurück.

2. KFW Darlehen

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern.
Die KfW wird dazu die bestehenden Kredit-Programme für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt. Dies bedeutet, dass die KfW Darlehen gewährt, welche zurückgezahlt werden müssen.
Zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der KfW

Bei Terminen, Fragen oder benötigten Unterlagen unterstützen wir Sie gern.

3. Unterstützung durch das Finanzamt

Die Liquidität von Unternehmen wird durch steuerliche Maßnahmen verbessert. Zu diesem Zweck wird die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert, Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Unter Umständen kann auch die Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung der Umsatzsteuer reduziert werden und eine (teilweise) Erstattung für die bisher geleistete Sondervorauszahlung erwirkt werden.
Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen bis Jahresende verzichtet.
Die vereinfachte Stundungsregelung gilt nur für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer, nicht aber für Lohnsteuer oder Kapitalertragsteuer.
Quelle: Finanzministerium Baden-Württemberg

Bitte wenden Sie sich gern an uns, wenn wir für Sie hier tätig werden sollen.

4. Weitere Unterstützungsmaßnahmen durch das Finanzamt

Die Umsatzsteuer für die Abgabe von Speisen wird für den Zeitraum 01.07.2020 bis 30.06.2021 auf den ermäßigten Steuersatz gesenkt. Das gilt unabhängig davon, ob der Verzehr an Ort und Stelle erfolgt oder die zubereiteten Speisen zum Mitnehmen angeboten werden. Die Umsatzsteuer für Getränke ist hiervon nicht betroffen.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde am 29.06.2020 das 2. Corona Steuerhilfegesetz beschlossen.
Die Umsatzsteuer sinkt für ein halbes Jahr vom 01.07.2020 - 31.12.2020 von 19% auf 16% und von 7% auf 5%.
Für Detail- und Umsetzungsfragen stehen wir Ihnen natürlich gern zur Verfügung.

5. Hilfsprogramme der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat für kleine und mittlere Unternehmen, die Ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten weitere Liquiditätshilfen geschaffen. Diese Liquiditätshilfen stellen Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten (Überbrückungshilfe) bzw. pauschale Umsatzsterstattungen (November- und Dezemberhilfe) dar und können durch einen Steuerberater beantragt werden. Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie hierzu Fragen haben oder die Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen

6. Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe

Das Land Baden-Württemberg hat für das besonders von der Corona-Pandemie betroffene Hotel- und Gaststättengewerbe eine weitere Unterstützung auf den Weg gebracht. Mit der Förderung soll den unmittelbar infolge der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffenen Gastronomie- und Hotelbetrieben eine weitere finanzielle Hilfe gewährt werden, um weiterhin andauernde Liquiditätsengpässe zu kompensieren und die wirtschaftliche Existenz dieser Unternehmen zu sichern. Unternehmen, soziale Einrichtungen und Soloselbständige aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und Liquiditätsengpässe erleiden, werden daher mit einer einmaligen, nicht rückzahlbaren Stabilisierungshilfe unterstützt.
Weitere Informationen finden Sie hier: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg - Stabilisierungshilfe Corona

7. Krankenkasse

Bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbständigen haben einige Krankenkassen bereits reagiert und die Beiträge auch ohne Bescheid des Finanzamtes nach unten angepasst. Im Fall eines vollständigen Umsatzausfalls ist hier möglicherweise eine Absenkung auf den Mindestbeitrag möglich. Bitte klären Sie das im Einzelfall mit Ihrer Krankenkasse.

Für den Fall, dass mit der selbständigen Tätigkeit keine Umsätze mehr erzielt werden können, sollte auch eine Mitversicherung beim Ehepartner geprüft werden.

8. Verschiebung von Insolvenzanträgen

Für den Zeitraum März 2020 bis 30.09.2020 wurde die Insolvenzantragspflicht für Fälle, in denen die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruht, ausgesetzt.
Diese Regelung wurde für Unternehmen, die überschuldet aber nicht zahlungsunfähig sind, bis zum 31.12.2020 verlängert.

Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

9. Aktuelle Fragen und Antworten zum Virus selbst

Eine Auflistung der wichtigsten Fragen und Antworten der Bundesregierung finden Sie hier.

Die oben genannten Maßnahmen finden Sie jeweils auch aktuell auf der Homepage des Bundesministerieums für Wirtschaft.